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Wichtiges zum Immobilienkauf


Wer plant, eine Immobilie zu erwerben (Immobilie kaufen)wird und darf auf keinen Fall an einem Notar vorbei operieren. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass ein Kaufvertrag über eine Immobilie erst dann rechtskräftig wird, wenn er durch einen unabhängigen Notar beurkundet wurde. Zudem ist der Notar wichtigster Berater des Käufers in rechtlichen Angelegenheiten und trägt so zum umfangreichen Schutz des Selbigen bei. Zwar umfasst das Aufgabenfeld eines Notars alle protokollarischen und die meisten rechtlichen Aspekte, jedoch kann sich ein Käufer oder Verkäufer in rechtlichen Belangen nicht einzig und allein auf diesen verlassen. So wird der Kaufvertrag vom Notar lediglich geprüft und durch Beurkundung gültig, jedoch nicht durch ihn inhaltlich bestimmt.

 

Das heißt, dass der spezifische Inhalt des Kaufvertrages allein durch Käufer und Verkäufer bestimmt wird. Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass jeder Immobiliekaufvertrag stets individuell gestaltet sein sollte, also im Einklang mit den spezifischen Anforderungen des Kaufobjektes gebracht wird. Zu den obligatorischen Angaben, welche in einem Kaufvertrag gemacht werden müssen, wie etwa die Nennung der Vertragsparteien und der Kaufsumme, muss in jedem Vertrag festgehalten werden, wie mit den Fragen der Haftung im Fall von Mängeln oder dem Zeitpunkt der Übergabe umgegangen wird. Außerdem gilt es, die Form des Leistungsaustausches in den Kaufvertrag aufzunehmen. Dabei kann jedem Käufer zu einem Notarandenkonto über das nur der Notar selbst verfügen kann, geraten werden. Liegen dann alle notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vor und wurden alle zu löschenden Grundbucheintragungen getilgt, kann der Kaufpreis ausgezahlt werden.

Zuerst, vor dem Immobilien kaufen gilt es aber, wichtige wirtschaftliche Fragen zu klären. Dafür ist aber nicht mehr der Notar zuständig, sondern es wird notwendig, weitere Parteien ins Boot zu holen. Kreditinstitute und Finanzdienstleister sind die richtigen Ansprechpartner für derartige Themen. Auch der Rückgriff auf einen Steuerberaten kann sich als äußerst sinnvoll erweisen. Des Weiteren sind Fragen der Immobilienphysis unbedingt zu klären. In welchem Zustand sich ein Gebäude wirklich befindet, lässt sich unter Zuhilfenahme eines Architekten klären. So sollte gerade beim Erwerb betagter Objekte nicht auf einen Gutachter verzichtet werden. Durch Anbieter im Internet ist es möglich, sich ein weites Bild von den Möglichkeiten des Immobilienerwerbs zu verschaffen. Durch diesen recht einfachen Vergleich kann man relativ leicht eine Vorstellung von Marktlagen und Preistendenzen gewinnen und erhält nicht selten eine kostenlose Beratung, die dem Kaufwilligen vielleicht den einen oder anderen Behördengang ersparen kann.

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